Du hast Anspruch auf Ausbildungszulagen, wenn du:
- unter 25 Jahre alt bist;
- in einer Ausbildung bist und weniger als 2’520 Franken pro Monat bzw. CHF 30'240.00 pro
Jahr verdienst; - ein Studium absolvierst.
Ausbildungszulagen werden auch Familienzulagen genannt. Im Kanton Zürich sind das 268 Franken pro Monat. Deine Eltern müssen die Ausbildungszulagen über ihren Arbeitgeber oder Arbeitgeberin beantragen. Wenn sie nicht arbeiten, beantragen sie die Ausbildungszulagen direkt bei der SVA Zürich, bei Arbeitslosigkeit werden die Ausbildungszulagen über das Taggeld verrechnet.
Im Familienzulagenregister kannst du überprüfen, ob und von welcher Stelle Familienzulagen ausbezahlt werden. Für die Abfrage musst du die Versichertennummer der AHV und das Geburtsdatum angegeben.