Amt für Jugend und Berufsberatung | Kanton Zürich
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Wohnformen

Du bist 18 und du stellst dir die Frage, wo und wie du wohnen möchtest. Deine finanziellen Möglichkeiten spielen dabei eine Rolle. Wohnraum ist teuer, viele können sich eine eigene Wohnung nicht leisten. Doch es gibt auch günstige Wohnangebote für junge Menschen. Hier ein paar Ideen, wie du wohnen kannst und was es dazu braucht.

Bei den Eltern

Das Zimmer bei den Eltern ist sicherlich die günstigste Variante. Wenn es die familiäre Situation erlaubt, solltest du bleiben, bis dein eigenes Geld reicht für eine eigene Bleibe. Besprich mit deinen Eltern, wie du dich an den Kosten beteiligst. 
Wir haben dir einen Leitfaden vorbereitet, der dir verschiedene Arten der Kostenbeteiligung erklärt. 
Kostenbeteiligung im Elternhaus

Können deine Eltern dich rausschmeissen, sobald du 18 bist?
Wenn es bei dir zu Hause Konflikte im Zusammenleben gibt und du unsicher bist, wie deine Wohnsituation während deiner Erstausbildung rechtlich geregelt ist, kann dir dieses Merkblatt weiterhelfen.
Deine Rechte

Streit mit den Eltern kommt vor – das ist ganz normal. Oft hilft es, offen über Probleme zu reden und sich gegenseitig klarzumachen, was man sich wünscht oder erwartet. Sinnvoll ist, wenn du dich über deine Rechte und Pflichte informierst, bevor du das Gespräch suchst.
Dieser Leitfaden kann dir dabei helfen, um dich auf ein Gespräch mit deinen Eltern vorzubereiten.
Leitfaden Klärungsgespräch mit Eltern

Bei den Pflegeeltern

Wenn du bei deinen Pflegeeltern bleiben möchtest und das für alle passt, musst du einen neuen Pflegevertrag mit deinen Pflegeeltern abschliessen. Die Wohnkosten kannst du bis zu deinem 25. Geburtstag über das Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) beantragen.

Formular Kostenübernahme Kanton Zürich

Alleine oder in einer Wohngemeinschaft (WG)

Es hängt von deinem Budget ab, wie viel du fürs Wohnen ausgeben kannst. Wenn du von der Sozialhilfe unterstützt wirst, darfst du das Limit für den Mietzins, den das Sozialamt bestimmt, nicht überschreiten. Frag den Betrag am besten beim Sozialamt nach, denn er ist in jeder Gemeinde anders. Auch wenn du Ergänzungsleistungen (EL) beziehst, gibt es ein Mietzinslimit. Hier unterscheidet sich das Limit nach Region (Stadt, Agglomeration oder Land). Denk bei der eigenen Wohnung daran, eine Hausratversicherung abzuschliessen.

In einer Wohngemeinschaft (WG) teilst du dir die Kosten mit anderen Personen, du wohnst also günstiger als alleine. Bei der sogenannten Solidarmiete unterschreiben alle Parteien den Mietvertrag. Das bedeutet, dass alle in der WG wohnhaften Personen gegenüber dem Vermieter oder der Vermieterin solidarisch haften. Eine andere Variante ist die Untermiete. Bei dieser Form wird ein Hauptmieter oder eine Hauptmieterin bestimmt und die anderen Parteien sind in Untermiete. In diesem Fall haftet nur der Hautmieter oder die Hauptmieterin gegenüber dem Vermieter oder der Vermieterin. 

Ziehst du mit deinem Freund oder deiner Freundin zusammen? Macht euch Gedanken, wie ihr das finanziell organisieren wollt. In der Regel unterschreiben beide den Mietvertrag und ihr teilt euch das Mietzinsdepot.

Generell gilt beim gemeinsamen Wohnen: So ganz ohne Regeln geht’s nicht. Der Mieterinnen- und Mieterverband Zürich liefert auf seiner Website viele hilfreiche Tipps, was es zu beachten gibt.

Tipps Gemeinsam Wohnen

In einer Jugendwohngruppe

Diese Wohnform ist ideal für dich, wenn du auf Support im Alltag angewiesen bist oder dir das Alleinleben (noch) nicht zutraust. Auch hier gibt es Unterschiede und verschiedene Angebote von Institutionen für Jugendliche und junge Erwachsene.

Beim Betreuten Wohnen werden Wohngruppen entweder intensiv von anwesenden Fachpersonen begleitet oder wohnen in WG-Formen, die bis zum Begleiteten Wohnen reichen. Beim Begleiteten Wohnen wohnst du alleine oder mit anderen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. Du organisierst dich also mehrheitlich eigenständig und wirst dort begleitet, wo du Unterstützung benötigst. Auch für junge Mütter und Eltern gibt es begleitete Wohnformen. 

Die Finanzierung eines solchen Wohnangebots ist unterschiedlich. Wenn du schon vor 18 in einer Jugendwohngruppe oder Betreutem/Begleitetem Wohnen gelebt hast und dort bleiben möchtest, kannst du die Finanzierung bis zu deinem 25. Geburtstag über das Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) beantragen. Wichtig ist, dass du den Antrag noch vor deinem 18. Geburtstag einreichst. Lass dich dabei von deiner Betreuungsperson unterstützen.

Abteilung Fallfinanzierung | Kanton Zürich

Eine andere Möglichkeit ist die Finanzierung über die IV oder über die Sozialhilfe deiner Wohngemeinde.

Notschlafstelle und Übergangslösung

Befindest du dich in einer Krise, verlierst du gerade deine Wohnung und hast noch keine Anschlusslösung oder bist du vorübergehend obdachlos? An diese Adresse kannst du dich jederzeit wenden. 

Notschlafstelle Nemo Stadt Zürich (16 bis 23 Jahre)

Notschlafstelle für Jugendliche und junge Erwachsene

Verein Noah, Notzimmer Unterschlupf, ab 16 Jahren, Winterthur:

Notzimmer Unterschlupf

Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, finden Unterschlupf im Mädchenhaus Zürich (14 bis 20 Jahre, Tel. 044 341 49 45), im Frauenhaus Zürich (Tel. 052 213 08 78) oder im Frauenhaus Zürich Oberland (Tel. 044 994 40 94)

Mädchenhaus Zürich

Frauenhaus Winterthur

Frauenhaus Zürcher Oberland

Männer, die von Gewalt betroffen sind finden im Männerhaus «Zwüschehalt»  Unterschlupf (Tel. 056 552 08 70).

Männerhaus Zwüschehalt

Gut zu wissen

Günstig wohnen

In Zürich und Umgebung vermietet das Jugendwohnnetz JUWO und WOKO Wohnungen, Einzimmerstudios und Zimmer in Häusern mit oder ohne Garten. Oft werden auch Zimmer in Wohngemeinschaften frei. Die durchschnittliche Monatsmiete ist 550 Franken pro Person, inkl. Nebenkosten. Das Angebot gilt für Menschen in Ausbildung im Alter von 16 bis 28 Jahren.

In Winterthur vermietet der Verein DACHLADE günstige Zimmer oder Wohnungen an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 26 Jahren.

Sozialhilfe und Wohnen

Wenn du bei deinen Eltern wohnst und sie Sozialhilfe beziehen und dein Einkommen (Lohn, Ausbildungszulagen, Stipendien etc.) für deinen Lebensunterhalt ausreicht, verlangt die Sozialhilfe von dir einen Anteil am Lebensunterhalt. Meist beinhaltet das auch einen Beitrag für die Haushaltsführung. Dieser Betrag wird deinen Eltern von ihrem Sozialhilfe-Budget abgezogen und du bezahlt den Anteil monatlich an deine Eltern. 

Brauchst du Unterstützung bei der Suche nach der passenden Wohnform für dich? Hast du Fragen zu den Unterstützungsleistungen und zur Finanzierung?

Melde dich bei ÜBER18 oder schicke uns eine Text- oder Sprachnachricht per Chat.

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